Weinbrand Deutschland
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Weinbrand aus Deutschland
Die Tradition des deutschen Weinbrands reicht bis ins Spätmittelalter zurück; von gebranntem Wein gibt es erstmals 1321 dokumentierte Erwähnungen. Trotzdem sind ausführliche Hinweise über deutschen Weinbrand (als Cognac) erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts bekannt. Hugo Asbach schuf 1907 den Begriff „Weinbrand“, auch wenn dieser Begriff erst 1930 ins deutsche Weingesetz aufgenommen wurde. Bis dahin wurde der Begriff Cogac und Weinbrand synonym verwendet, was allerdings der Versailler Vertrag von 1919 dann verbat – Cognac durfte für deutsche Erzeugnisse ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Heutzutage wird für den Begriff „deutscher Weinbrand“ ein Weindestillat von mind. 85,6% Vol. vorgeschrieben (im Ggs. zu Frankreich mit nur 72% Vol.). Deutscher Weinbrand wie Asbach Uralt, darf nach einem Jahr Lagerung in bis zu 1000 Liter Fässern vertrieben werden. Anderer Weinbrand, zum Beispiel Chantré und Dujardin muss nur 36% Vol. aufweisen und nur sechs Monate reifen.
Destillate aus Deutschland sind international für ihre Qualität bekannt. Die Bezeichnung „deutscher Weinbrand“ erfordert mindestens 28% Alkohol. Bekannte Weinbrände aus Deutschland sind der Asbach Uralt aus Rüdesheim am Rhein, der Wilthener Nr. 1 aus der sächsischen Oberlausitz und der Chantré von Eltville am Rhein